Grundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Putzwerkstatt e.U. abgeschlossenen Verträge, im Rahmen der Ausübung des Gewerbes der Denkmal,- Fassaden- und Gebäudereinigung.
Alle Vereinbarungen, die von den hier angeführten AGB abweichen, sind schriftlich festzulegen.
Die AGB gelten auch dann fort, wenn sich einzelne Bestimmungen als unwirksam erweisen.
Diese AGB sind ein integrierter Bestandteil des Vertrages.
Vertragsbedingungen der Kunden gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

Geltung der AGB

Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen gegenüber bestehenden Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren oder zuzusagen. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für Art und Umfang der Leistungen ist allein der Inhalt des Angebots sowie unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Das Angebot gilt als angenommen wenn der Auftraggeber (AG) dieses unterzeichnet oder die Putzwerkstatt e.U.(Auftragnehmer – AN) zur Durchführung der Arbeiten telefonisch oder schriftlich auffordert.
Bei Annahme des Vertrages wird die Kreditwürdigkeit unserer Kunden vorausgesetzt.
Der angebotene Preis basiert auf dem derzeit gültigen Lohn- und Preisgefüge und wird auf Beschluss der unabhängigen Schiedskommission beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten jährlich dementsprechend angepasst.

Leistungsumfang

Für Art und Umfang der Leistungen ist allein der Inhalt des Angebots sowie des Leistungsverzeichnisses maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Die Leistungen werden wie im Angebot vereinbart, fachmännisch durch das Personal der Putzwerkstatt e.U. oder seine Sublieferanten ausgeführt. Zusätzliche Leistunden bedürfen einer gesonderten Beauftragung. Verunreinigungen, welche nicht mit üblichen Allzweckreinigern entfernbar sind, müssen mit Spezialmittel bearbeitet werden und können nur auf Regiebasis verrechnet werden. Reinigung von ekelerregenden Verschmutzungen werden zusätzlich zum vereinbarten Entgelt in Form einer Zulage in der Höhe von mindestens 30,00 € pro Stunde zuzüglich USt.verrechnet.
Unserem Reinigungspersonal ist es ausdrücklich untersagt, Einblicke in Schriftstücke, Akten, Hefte usw. zu nehmen, Schränke, Schreibtische und sonstige Behältnisse zu öffnen sowie betriebsfremde Personen zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Unsere Arbeitskräfte sind gehalten, Anweisungen, betreffend der Durchführung der Reinigungsarbeiten nur von den Bevollmächtigten des AN entgegenzunehmen.

Rechte und Pflichten der Auftraggeber

Der AG steht dafür ein, dass die von ihm getätigten Angaben und Informationen im Rahmen des Leistungsverzeichnisses, sowie sämtliche sonstige im Zusammenhang mit der Auftragserteilung erforderlichen Angaben vollständig und richtig sind.
Der AG hat seine Mitarbeiter über den Umfang der Tätigkeiten sowie Einsatzzeiten zu informieren. Der AG liefert ohne Berechnung kaltes und heißes Wasser, Strom für den Betrieb der Maschinen und Verbrauchsmaterial (Staubsauger, Müllsäcke, WC Papier, Seife, Handtuchpapier, Geschirrtücher, Reinigungsmittel für Geschirrspüler , Handspülmittel etc. ) Der AG stellt dem AN einen Raum für die Lagerung von Maschinen, Geräten und Materialen zur Gewährung eines reibungslosen Ablaufes der Reinigungsarbeiten zur Verfügung. Diese Geräte dürfen nicht von den Mitarbeitern des AG ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers benützt werden.

Preise/Fälligkeit

Die angebotenen Preise basieren jeweils auf dem aktuellen Lohn- und Preisgefüge des Monates, in dem das Angebot gelegt wird. In den Angebotspreisen sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders angeführt ist, sämtliche Lohnkosten, sowie die üblichen und vorhersehbaren Kosten für Reinigungschemie, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen enthalten. Dies gilt nicht für Regieleistungen.
Für Leistungen, die außerhalb der Normalarbeitszeit liegen, werden Zuschläge von 50% bzw. 100% (an Sonn- und Feiertagen und während der Nacht -21.00 Uhr bis Folgetag 6.00 Uhr früh) verrechnet. Sind die gesetzlichen Zuschläge für Überstunden der eingesetzten Arbeitskräfte jedoch höher, werden diese Zuschläge verrechnet.
Bei Beauftragung zum Abtransport und Entsorgung von Abfällen aller Art werden auf Grund der sich ständig verändernden Kostenstruktur und der Art der Abfälle die Kosten immer gesondert in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist das Entgelt sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, es sei denn, im Auftrag wurde Anderes vereinbart. Die Fälligkeit tritt ein, wenn die Rechnung an der im Auftrag angegebenen Adresse des AG zugestellt wird, wobei Übersendung per E-Mail oder Telefax ausreicht.
Bei Zahlungsverzug ist die Putzwerkstatt e.U. berechtigt Verzugszinsen im Ausmaß von 10,00 % per anno und pauschalierte Mahnspesen sowie die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu verrechnen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt, es sei denn diese werden von uns ausdrücklich anerkannt.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich 20 % USt.
Gesetzliche Feiertage sind in den Pauschalvereinbarungen zu berücksichtigen und werden nicht gutgeschrieben. Betriebsurlaube sind im Pauschalpreis nicht berücksichtigt und werden daher nicht gutgeschrieben oder abgezogen.

Übernahmeverbot

Der AG verpflichtet sich, Mitarbeiter, welche beim Auftragnehmer tätig sind weder während deren Tätigkeit in unserem Unternehmen noch bis 6 Monate nach deren Ausscheiden aus unserem Unternehmen abzuwerben und/oder zu beschäftigen. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist der AG verpflichtet unserem Unternehmen eine Konventionalstrafe in Höhe von 2.000,00 Euro zu bezahlen. Weiterreichende Ansprüche und Forderungen unseres Unternehmens im Zusammenhang mit der Abwerbung und/oder Beschäftigung bleiben hiervon unberührt und können zusätzlich eingeklagt werden.

Rücktritt und Kündigung

Längerfristige Verträge werden, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können zu jedem Monatsletzten mit dreimonatiger Kündigungsfrist mittels eingeschriebenen Brief, beendet werden.

Gewährleistung und Haftung

Der AN haftet für alle Schäden, die bei den Arbeiten entstehen und die sein Personal vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht. Für Schäden, die innerhalb von 3 Tagen vom AG nicht schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung Die Haftung des AN ist der Höhe nach mit jenen Beträgen begrenzt, mit welchen die Haftpflichtversicherung im Schadensfall Deckung leistet. Die Haftung des AN für Sachschäden besteht nur für den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche, besteht nicht.
Die dem Personal des AN übergebenen Schlüssel können bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels ersetzt werden, – bis maximal 100,00 Euro

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

AG und AN vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechtes. Als Gerichtstand gilt der Firmensitz des Auftragnehmers.